Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
123provisionsfrei.de
Stand: September 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") enthalten die Regelungen für die Nutzung der Plattform 123provisionsfrei.de (Inh. Dominik Wagenmann, Meinstr. 48, 38448 Wolfsburg; im Folgenden „Anbieter"). Der Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen, insbesondere solcher des Nutzers, wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn der Anbieter stimmt der Anwendung in Textform ausdrücklich zu.
„Nutzer“ im Sinne dieser AGB ist die natürliche oder juristische Person, die sich auf der Plattform registriert und/oder eine Immobilie über die Plattform vermarktet. „Interessent“ ist eine Person, die auf eine über die Plattform veröffentlichte Anzeige reagiert.
1. Begriffsbestimmungen
Die im Rahmen dieser AGB, insbesondere bei der Definition der Leistungen des Anbieters, verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
Professionelles Exposé – fertig in Minuten
Bereitstellung eines KI-gestützten Tools zur Erstellung von Immobilienexposé-Entwürfen auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Objektdaten. Es wird kein fertiges, veröffentlichungsreifes Exposé geschuldet, sondern ein Entwurf, der vom Nutzer zu prüfen und freizugeben ist. Der Anbieter prüft die vom Nutzer eingegebenen Daten nicht auf Richtigkeit. Gesetzliche Pflichtangaben (Energieausweis, Wohnfläche, Preise) sind vom Nutzer einzugeben und zu verifizieren. Die KI generiert diese Angaben nicht eigenständig. Die KI-generierten Texte können Ungenauigkeiten enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet, das Exposé vor Veröffentlichung zu prüfen.
Provisionsfreie Vermarktung auf den großen Portalen
Nach erfolgreicher Erstellung, Prüfung und Freigabe der Immobilienanzeige wird diese, je nach vom Nutzer gewählter Option (Angebot des Nutzers), auf weiteren Immobilienportalen (Partnerportalen) veröffentlicht, vorbehaltlich der Bedingungen in diesen AGB.
Anfragen werden automatisch beantwortet
Bereitstellung eines KI-Chatbots zur automatisierten Beantwortung allgemeiner Anfragen von Immobilieninteressenten. Der Chatbot gibt allgemeine Informationen. Die Antworten stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die Chatbot-Antworten sind nicht rechtsverbindlich und begründen keine vertraglichen Pflichten.
KI-gestützte Terminorganisation für Besichtigungen
Bereitstellung eines KI-gestützten Tools zur Organisation der Termine für Besichtigungen. Das KI-gestützte Tool kann Interessenten vorqualifizieren. Die endgültige Bewertung und Bearbeitung sowie die rechtzeitige Bestätigung oder Absage der Termine sowie die Einzelheiten dazu, obliegen dem Nutzer.
Schritt-für-Schritt Fotoanleitung für professionelle Immobilienfotos
Schritt-für-Schritt-Anleitung für professionelle Immobilienfotos mit dem Smartphone – ein KI-gestütztes Tool kann die Fotos des Nutzers bewerten und direktes Feedback für den optimalen ersten Eindruck geben.
Vorqualifizierung aller Interessenten
Bereitstellung eines KI-gestützten Tools zur Vorqualifizierung der Interessenten, um mehr Qualität der Anfragen zu erzielen, die an den Nutzer weitergeleitet werden. Die durch KI vorqualifizierten Anfragen werden automatisch per E-Mail an den Nutzer weitergeleitet. Die endgültige Bewertung und Bearbeitung obliegen allein dem Nutzer.
Wertermittlung der Immobilie
Bereitstellung eines KI-gestützten Tools zur Ermittlung einer Wertindikation für Immobilien auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Objektdaten und verfügbarer Marktdaten. Die Wertermittlung der Immobilie stellt kein Verkehrswertgutachten und keine Wertermittlung nach ImmoWertV dar. Der Anbieter ist nicht als öffentlich bestellter oder vereidigter Sachverständiger tätig. Die Wertindikation ersetzt keine Bewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen. Es wird kein konkreter, zutreffender Immobilienwert geschuldet, sondern eine algorithmische Schätzung. Die Wertermittlung basiert auf vom Nutzer eingegebenen Daten sowie Vergleichsdaten. Vollständigkeit und Aktualität der Datengrundlage werden nicht garantiert. Das Ergebnis stellt eine Preisspanne bzw. einen Richtwert dar, keine exakte Wertangabe. Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Wertermittlung eingegebenen Objektdaten (insb. Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Lage) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Unvollständige oder fehlerhafte Eingaben führen zu unzuverlässigen Ergebnissen. Der Nutzer darf die KI-Wertindikation nicht als alleinige Grundlage für seine Entscheidungen, z. B. Kauf-, Verkauf oder Finanzierung heranziehen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die KI-generierte Wertindikation erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen kann. Ursachen hierfür können insbesondere sein: Unvollständige oder veraltete Vergleichsdaten, besondere Objekteigenschaften, die das KI-Modell nicht erfasst, lokale Marktbedingungen, die in den Trainingsdaten unterrepräsentiert sind, fehlerhafte Nutzereingaben. Die KI-Wertindikation stellt keine verbindliche Preisempfehlung dar. Die Festlegung des Angebotspreises obliegt allein dem Nutzer. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn aufgrund eines zu niedrigen oder zu hoch angesetzten Angebotspreises. Die Festsetzung des Angebotspreises obliegt allein dem Nutzer.
Professionelle Immobilienfotos ADD-ON
Der Anbieter beauftragt einen professionellen Fotografen mit der Erstellung von Immobilienfotos. Der Leistungsumfang, insbesondere die Anzahl der Fotos der Innen- und/oder Außenräume wird zwischen den Parteien im Rahmen des ADD-ONs gesondert vereinbart. Der Nutzer räumt dem Fotografen Zugang zur Immobilie ein und stellt sicher, dass die Immobilie zum vereinbarten Termin zugänglich und in dem vom Nutzer gewünschten Zustand ist. Eine kostenfreie Absage des Fototermins ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine Stornierungsgebühr von 50% des Preises fällig.
Dokumentenbeschaffung ADD-ON
Beschaffung bereits vorhandener Unterlagen für den Verkauf, z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenverzeichnis und Teilungserklärung. Die Neuerstellung eines Energieausweises ist nicht Gegenstand dieser Leistung; sie richtet sich nach dem ADD-ON Energieausweis und Ziff. 5a. Der Anbieter beschafft im Auftrag und mit Vollmacht des Nutzers die für die Immobilienvermarktung erforderlichen Unterlagen. Der Nutzer erteilt dem Anbieter hierzu eine schriftliche Vollmacht. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Beauftragung und Abholung der Dokumente. Eine Garantie für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer seitens der behördlichen oder privaten Stellen wird nicht übernommen.
Energieausweis ADD-ON
Erstellung und Bereitstellung eines Verbrauchsausweises oder Bedarfsausweises nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Angaben.
Die Leistung des Anbieters umfasst die Erfassung der Angaben des Nutzers, die technische Eingabekontrolle, die Beauftragung eines ausstellungsberechtigten Energieberaters und die Übermittlung der Daten an diesen, die organisatorische Abwicklung einschließlich der Weiterleitung von Rückfragen sowie die digitale Bereitstellung des fertigen Ausweises als PDF.
Die fachliche Bewertung der Gebäude- und Verbrauchsdaten, die Plausibilitätsprüfung dieser Angaben, die Erstellung des Energieausweises sowie dessen Registrierung bei der GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) obliegen dem ausstellenden Energieberater. Der Anbieter ist nicht selbst Aussteller und nicht ausstellungsberechtigt; er schuldet insoweit keine eigene fachliche Prüfung. Vertragspartner des Nutzers ist ausschließlich der Anbieter.
Der Energieausweis wird auf Grundlage der Angaben des Nutzers erstellt. Weder der Anbieter noch der ausstellende Energieberater schulden die Richtigkeit der vom Nutzer gelieferten Ausgangsdaten. Für Verbrauchsausweise sind Energieverbrauchswerte für einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten in Kilowattstunden (kWh) anzugeben; auf Verbrauchsabrechnungen ausgewiesene Mengenangaben in Kubikmetern (m³) oder Litern sind vor der Eingabe umzurechnen.
Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ist nicht Gegenstand der Leistung, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Die Einzelheiten regelt Ziff. 5a.
Immobilienbewertung & Marktanalyse
Der Anbieter erstellt auf Basis der vom Nutzer bereitgestellten Objektdaten sowie eigener Marktrecherche eine Einschätzung des realistischen Marktwertes und eine Analyse vergleichbarer Objekte. Die Bewertung stellt kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB dar und ersetzt keine Bewertung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen. Die Immobilienbewertung ergänzt die Wertermittlung der Immobilie um eine persönliche Einschätzung durch einen Immobilienexperten unter Berücksichtigung individueller Objektmerkmale und lokaler Marktbedingungen. Die Marktanalyse bildet die Marktsituation zum Zeitpunkt der Erstellung ab. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die künftige Marktentwicklung. Die Bewertung basiert auf Vergleichsobjekten, Bodenrichtwerten, Marktberichten und den Angaben des Nutzers. Der Anbieter prüft die vom Nutzer bereitgestellten Daten nicht auf Richtigkeit.
Persönlicher Immobilienexperte — direkt erreichbar
Dem Nutzer steht ein persönlicher Immobilienexperte als Ansprechpartner im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung, der bei Fragen zur Immobilienvermarktung berät. Die Auskünfte des Immobilienexperten stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Verbindliche Zusagen des Immobilienexperten — insbesondere zu Preisen, Fristen und Vertragsinhalten — bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
Kaufpreisverhandlung
Der Anbieter unterstützt den Nutzer bei der Verhandlung des Kaufpreises mit Interessenten. Der Anbieter handelt dabei im Auftrag und nach Weisung des Nutzers. Der Nutzer kann jederzeit Weisungen erteilen oder die Verhandlungsstrategie ändern.
Notartermin koordinieren
Der Anbieter koordiniert die Vereinbarung eines Beurkundungstermins beim Notar. Die Leistung umfasst die Terminabstimmung zwischen den Vertragsparteien und dem Notariat.
2. Leistungen
(1) Unter der URL https://123provisionsfrei.dewird eine Onlineplattform betrieben, die registrierten Nutzern Funktionen zur Vermarktung von Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung bietet. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos; die Vermarktung einer Immobilie ist jedoch gebührenpflichtig. Die Registrierung ist nur Nutzern gestattet, die volljährig und voll geschäftsfähig sind.
(2) Der zwischen dem Nutzer und der Plattform geschlossene Vertrag hat die provisionsfreie Vermarktung der Immobilie des Nutzers auf großen Immobilienportalen zum Gegenstand (Optionen BASIC und MEDIUM). Es handelt sich insbesondere nicht um ein „Reselling" von Inseratsplätzen, sondern um die Vermarktung von Immobilien durch die Plattform. Diese kann je nach gewählter Option verschiedene Dienstleistungen umfassen. Die konkreten Leistungen können je nach dem vom Nutzer gewählten Angebot und je nach Preis variieren; ADD-ONs sind zusätzlich buchbar. Maßgeblich ist im Einzelfall die vom Nutzer konkret gewählte Option.
(3) In der Option PREMIUM, die als Full-Service-Paket mit persönlichem Ansprechpartner ausgestaltet ist, wird ein gemischter Vertrag geschlossen. Dieser umfasst zum einen die reine Vermarktung der Immobilie entsprechend der Option MEDIUM und zum anderen im Rahmen des Full-Service-Pakets eine klassische Maklertätigkeit im Sinne der §§ 652 ff. BGB. Für die Leistungen, die sich mit der Option MEDIUM (provisionsfreie Vermarktung) überschneiden, also bei denen es sich um reine Vermarktungsdienstleistungen handelt, gelten diese AGB. Die Vergütung für die Vermarktungsdienstleistungen der Option PREMIUM wird als Festpreis vereinbart. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Verkaufspreis der Immobilie und wird dem Nutzer vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt; maßgeblich ist die dem Nutzer individuell mitgeteilte Preisstaffel. Soweit der Anbieter im Rahmen des Full-Service-Pakets über die reine Vermarktung hinaus als Makler tätig wird, erhält der Nutzer bei Aushandlung der persönlichen Vereinbarung die gesonderten Makler-AGB des Anbieters. Der Maklerlohn wird erst nach erfolgreichem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über die Immobilie fällig.
(4) Optionen
Option BASIC
Portale: 123provisionsfrei, Kleinanzeigen, Immowelt
Die Leistungen umfassen in der Option BASIC:
- Professionelles Exposé – fertig in Minuten
- Anfragen werden automatisch beantwortet
- KI-gestützte Terminorganisation für Besichtigungen
- Schritt-für-Schritt Fotoanleitung für professionelle Immobilienfotos
Gegen Aufpreis können folgende Leistungen als ADD-ONs gebucht werden:
- Professionelle Immobilienfotos ADD-ON
- Dokumentenbeschaffung ADD-ON
- Energieausweis ADD-ON
Option MEDIUM
Portale: 123provisionsfrei, Kleinanzeigen (Top-Anzeige), Immowelt (Top-Anzeige)
Die Leistungen umfassen in der Option MEDIUM:
- Vorqualifizierung aller Interessenten
- Professionelles Exposé – fertig in Minuten
- Anfragen werden automatisch beantwortet
- KI-gestützte Terminorganisation für Besichtigungen
- Schritt-für-Schritt Fotoanleitung für professionelle Immobilienfotos
- Wertermittlung der Immobilie
Zusätzlich buchbare ADD-ONs:
- Professionelle Immobilienfotos ADD-ON
- Dokumentenbeschaffung ADD-ON
- Energieausweis ADD-ON
Option PREMIUM
Portale: 123provisionsfrei, ImmoScout24, Kleinanzeigen (Top-Anzeige), Immowelt (Top-Anzeige)
Die Option PREMIUM ist als Full-Service-Paket ausgestaltet. Sie unterteilt sich in reine Vermarktungsdienstleistungen auf der einen Seite und in eine Maklertätigkeit auf der anderen Seite. Die Vergütung für die Vermarktungsdienstleistungen wird als Festpreis vereinbart. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Verkaufspreis der Immobilie und wird dem Nutzer vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt.
Die Vermarktungsdienstleistungen, für die diese AGB Anwendung finden, umfassen sämtliche Leistungen der Option MEDIUM, jedoch mit Veröffentlichung auf den vorstehend genannten Portalen. Zusätzlich sind die folgenden ADD-ONs im Festpreis enthalten und nicht gesondert zu vergüten:
- Professionelle Immobilienfotos ADD-ON
- Dokumentenbeschaffung ADD-ON
- Energieausweis ADD-ON
Für die im Festpreis enthaltenen ADD-ONs gelten die Leistungsbeschreibungen nach Ziff. 1 sowie die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert; für den Energieausweis gilt insbesondere Ziff. 5a.
Die Gebühr für die reinen Vermarktungsdienstleistungen wird entsprechend der Option MEDIUM vorab fällig.
Soweit der Anbieter im Rahmen des Full-Service-Pakets über die reine Vermarktung hinaus als Makler tätig wird, erhält der Nutzer bei Aushandlung der persönlichen Vereinbarung die gesonderten Makler-AGB des Anbieters. Die Maklertätigkeit umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Immobilienbewertung & Marktanalyse
- Persönlicher Immobilienexperte — direkt erreichbar
- Kaufpreisverhandlung
- Notartermin koordinieren
Für diese Leistungen schuldet der Nutzer den klassischen Maklerlohn, der erst nach erfolgreichem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über die Immobilie fällig wird. Im Übrigen wird auf die Makler-AGB des Anbieters verwiesen.
(5) Der Nutzer erhält seine Rechnung, ggf. mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, per E-Mail. Fälligkeit, Zahlungszeitpunkt und die Folgen einer ausbleibenden Zahlung richten sich ausschließlich nach Ziff. 6.
(6) Dem Nutzer ist bekannt, dass eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, der Datenbank und der Inhalte weder vom Anbieter noch von den Partnerplattformen technisch garantiert werden kann. Der Anbieter wird sich bemühen, die Verfügbarkeit der Plattform und Datenbank bestmöglich sicherzustellen. Allerdings können notwendige Sicherheits- oder Wartungsarbeiten sowie technische Störungen dazu führen, dass die Dienste vorübergehend nicht erreichbar sind.
3. Account des Nutzers
(1) Bei der Registrierung muss der Nutzer seine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort angeben. Ändert der Nutzer die E-Mail-Adresse, die er bei der Registrierung verwendet hat, ist er verpflichtet, dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die E-Mail-Adresse und das Passwort dienen als Zugangsdaten für die Nutzung der registrierungspflichtigen Dienste des Anbieters.
(2) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, das Passwort geheim zu halten und darf es nicht an Dritte weitergeben. Sollte das Passwort in die Hände Dritter gelangen, muss der Nutzer dies dem Anbieter unverzüglich melden und das Passwort ändern.
4. Vertragsschluss
(1) Mit dem Absenden der Bestellung über den Bestellbutton gibt der Nutzer gegenüber dem Anbieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die zeitlich begrenzte Vermarktung der Immobilie auf dem Portal 123provisionsfrei.de sowie auf Partnerportalen ab.
(2) Der Anbieter bestätigt dem Nutzer den Eingang der Bestellung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anzeige freischaltet oder den Vertragsschluss zuvor in Textform bestätigt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, jedes Angebot anzunehmen. Kommt ein Vertrag nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(4) Die Freischaltung der Anzeige erfolgt erst, wenn der vereinbarte Betrag für die erste Abrechnungsperiode vollständig auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist (Ziff. 6 Abs. 3).
(5) Für das ADD-ON Energieausweis gilt abweichend Ziff. 5a (1).
5. Rechte und Pflichten der Nutzer
(1) Die Erstellung und Veröffentlichung einer Immobilienanzeige ist kostenpflichtig. Der Nutzer kann zwischen den auf der Webseite dargestellten Buchungspaketen wählen. Umfang und Preis der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite abrufbaren Leistungs- und Preisübersicht.
(2) Die Bestellung wird durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars und das Absenden über den Bestellbutton abgegeben. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Nutzer diese AGB an. Der Vertragsschluss richtet sich nach Ziff. 4.
(3) Zudem erklärt der Nutzer sein Einverständnis, dass seine Immobilienanzeige sowie hochgeladenes Bildmaterial auf dem Portal 123provisionsfrei.de und gegebenenfalls auf weiteren ausgewählten Immobilienportalen veröffentlicht werden.
(4) Der Nutzer versichert mit Absendung von Formulareingaben und Buchungen, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist.
Gewerbliche Anbieter von Immobilien sind zudem verpflichtet, auf Verlangen des Anbieters ihre unternehmerische Tätigkeit und gegebenenfalls den Vermittlungsauftrag durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
(5) Der Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und ausschließlich seriöse Immobilienangebote zu erstellen oder erstellen zu lassen. Anzeigen oder Inhalte, die gegen gesetzliche Vorschriften, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen (z. B. marken-, patent-, urheber- oder persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte sowie Inhalte pornographischer oder extremistischer Natur), sind untersagt.
Ebenso ist es dem Nutzer untersagt, Anzeigen zu gestalten, die vom Interessenten eine Courtage oder Vermittlungsprovision verlangen, oder in denen Firmen- oder Webseitenwerbung platziert wird. Unberührt bleibt ein Maklerlohn, der dem Anbieter im Rahmen der Option PREMIUM nach den gesonderten Makler-AGB zusteht.
(6) Ungeachtet möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen für den einzelnen Nutzer berechtigt die Nichtbeachtung einer der genannten Verhaltenspflichten den Anbieter zur sofortigen Deaktivierung betroffener Angebote. Sollte die Nichtbeachtung trotz entsprechenden Hinweises durch den Anbieter wiederholt auftreten, behält sich dieser das Recht vor, betroffene Daten zu entfernen, das Angebot zu löschen, den Vertrag mit dem jeweiligen Nutzer fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und/oder den Zugang zum System des Anbieters sofort zu sperren. Der Nutzer wird in diesem Fall unter Angabe einer Begründung über die Maßnahmen informiert. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt bestehen, soweit er den Umstand, der die Maßnahme ausgelöst hat, zu vertreten hat.
(7) Für Neubau- und Sanierungsprojekte gilt Folgendes:
- a) Nicht inseriert und nicht vermarktet werden Neubau- und Sanierungsprojekte, deren Einheiten als einzelne Wohneinheiten zum Erstbezug oder als gewerblich nutzbare Immobilien angeboten werden.
- b) Als Neubauprojekt gilt ein Projekt, dessen Bauabschluss zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung höchstens drei (3) Jahre zurückliegt. Als Sanierungsprojekt gilt ein Projekt mit mindestens vier (4) Wohneinheiten, das als saniert beworben wird.
- c) Von den Buchstaben a) und b) ausgenommen sind Projekte mit weniger als vier (4) Wohneinheiten.
- d) Werden einzelne Bauabschnitte oder Teilvermarktungen inseriert, ist für die Bestimmung der Anzahl der Wohneinheiten die Gesamtanzahl der Wohneinheiten des Projekts maßgeblich.
Werden entgegen Absatz 7 Neubau- oder Sanierungsprojekte über die Plattform auf Partnerportalen veröffentlicht, sind die Partnerportale berechtigt, diese zu deaktivieren. Der Anbieter ist zur sofortigen Deaktivierung betroffener Angebote und bei wiederholtem Verstoß zur dauerhaften Löschung der Anzeige berechtigt. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt bestehen, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.
5a. Energieausweis (ADD-ON)
(1) Gesonderter Vertragsschluss. Das ADD-ON Energieausweis wird gesondert gebucht. Abweichend von Ziff. 4 kommt der Vertrag über das ADD-ON nicht durch Freischaltung der Anzeige zustande, sondern wenn der Anbieter die Annahme in Textform erklärt oder mit der Ausführung beginnt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, jedes Angebot anzunehmen; kommt kein Vertrag zustande, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(2) Vergütung. Die Vergütung für das ADD-ON ist einmalig und unabhängig von der Laufzeit des Abonnements nach Ziff. 6 und 7. Sie wird mit Buchung fällig. Eine Kündigung des Abonnements nach Ziff. 7 lässt einen bereits erteilten Auftrag über das ADD-ON unberührt. Ist das ADD-ON Energieausweis nach Ziff. 2 Abs. 4 in der Option PREMIUM enthalten, ist es mit dem dortigen Festpreis abgegolten; eines gesonderten Vertragsschlusses nach Absatz 1 bedarf es in diesem Fall nicht. Die übrigen Bestimmungen dieser Ziff. 5a gelten auch dann.
(3) Leistungsabgrenzung. Die Plausibilitätsprüfung der vom Nutzer gemachten Angaben obliegt dem ausstellenden Energieberater. Sie erfolgt in Erfüllung seiner eigenständigen gesetzlichen Sorgfaltspflicht als Aussteller nach dem GEG. Der Anbieter kann die Angaben vor der Übermittlung an den Energieberater einer technischen Eingabekontrolle unterziehen, insbesondere auf Vollständigkeit, Format und offensichtliche Eingabefehler; diese Kontrolle ersetzt die fachliche Plausibilitätsprüfung nicht und begründet keine eigene fachliche Prüfpflicht des Anbieters. Ziff. 8 (5) bleibt unberührt.
(4) Mitwirkungspflichten. Der Nutzer stellt die zur Erstellung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bereit. Er hat insbesondere Leerstandszeiten sowie sonstige Umstände anzugeben, die den Energieverbrauch im Erfassungszeitraum beeinflusst haben. Der Nutzer versichert, Eigentümer des Gebäudes oder zur Beauftragung eines Energieausweises berechtigt zu sein. Er ist verpflichtet, Rückfragen und Nachweisanforderungen des ausstellenden Energieberaters unverzüglich zu beantworten und den bereitgestellten Energieausweis nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit der objektbezogenen Angaben zu prüfen.
(5) Zulässigkeit des gewählten Ausweistyps. Der Nutzer wählt bei der Buchung, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll. Ob der gewählte Ausweistyp für das konkrete Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zulässig ist, hängt von Eigenschaften des Gebäudes ab, die allein dem Nutzer bekannt sind. Der Nutzer ist verpflichtet, die hierfür maßgeblichen Angaben — insbesondere Gebäudeart, Anzahl der Wohnungen, Datum des Bauantrags sowie durchgeführte energetische Modernisierungen — vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Der Anbieter schuldet keine eigene Prüfung der Zulässigkeit des gewählten Ausweistyps; Absatz 3 gilt entsprechend.
Stellt sich nach der Buchung heraus, dass der gewählte Ausweistyp für das Gebäude nicht zulässig ist, kann der Energieausweis in der gebuchten Form nicht ausgestellt werden. Der Anbieter unterrichtet den Nutzer hierüber unverzüglich. Beruht die unzutreffende Auswahl auf Angaben des Nutzers, gilt:
- a) Der Nutzer kann den zulässigen Ausweistyp zum jeweils gültigen Preis beauftragen. Die für die ursprüngliche Buchung geleistete Zahlung wird hierauf angerechnet; ein etwaiger Mehrbetrag ist vom Nutzer zu zahlen.
- b) Beauftragt der Nutzer den zulässigen Ausweistyp nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag über das ADD-ON zurückzutreten. Die geleistete Zahlung wird in diesem Fall erstattet abzüglich des Betrags, der dem Anbieter für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen und getätigten Aufwendungen tatsächlich entstanden ist, insbesondere für die Beauftragung des ausstellenden Energieberaters. Der Anbieter weist den einbehaltenen Betrag dem Nutzer auf Verlangen nach. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand in dieser Höhe nicht entstanden ist.
Beruht die Unzulässigkeit des gewählten Ausweistyps auf einem Umstand, den der Anbieter oder der ausstellende Energieberater zu vertreten hat, erfolgt die Umstellung für den Nutzer kostenfrei. Der Vermarktungsvertrag bleibt in allen Fällen unberührt.
(6) Nachweise. Bestehen aus Sicht des ausstellenden Energieberaters begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben — insbesondere bei Verbrauchswerten außerhalb des für das Gebäude plausiblen Bereichs, bei in sich widersprüchlichen Angaben oder bei identischen Angaben für unterschiedliche Objekte — kann er die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen, insbesondere Heizkostenabrechnungen, Abrechnungen des Energieversorgers oder Zählerablesungen für den Erfassungszeitraum. Der Anbieter leitet die Anforderung an den Nutzer weiter.
(7) Ruhen der Bearbeitung. Bis zum Eingang der angeforderten Nachweise ruht die Bearbeitung des ADD-ONs. Die Lieferzeit nach Absatz 9 verlängert sich entsprechend; ein Verzug des Anbieters tritt in diesem Zeitraum nicht ein. Die Vermarktungsleistung nach Ziff. 2 bleibt hiervon unberührt und wird fortgeführt.
(8) Rücktritt. Legt der Nutzer die angeforderten Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag über das ADD-ON zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn der ausstellende Energieberater die Ausstellung in Ausübung seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht verweigert; der Anbieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, einen anderen Energieberater zu beauftragen. Die für das ADD-ON geleistete Zahlung wird in diesen Fällen erstattet. Der Vermarktungsvertrag bleibt bestehen.
(9) Bereitstellung. Der Energieausweis wird digital als PDF bereitgestellt, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach vollständiger Übermittlung der erforderlichen Daten und vollständigem Zahlungseingang. Gegen den gesondert ausgewiesenen Aufpreis kann eine Express-Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden gewählt werden. Die genannten Zeiten sind Regelzeiten und keine fixen Termine im Sinne eines Fixgeschäfts. Die Fristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen und der ausstellende Energieberater keine Nachweise nach Absatz 6 angefordert hat.
(10) Registrierung und Neuausstellung. Ein bei der GEG-Registrierstelle des DIBt registrierter Energieausweis kann nach Vergabe der Registriernummer nicht mehr geändert oder gelöscht werden; eine Korrektur erfolgt durch Ausstellung eines neuen Ausweises mit neuer Registriernummer. Beruht die Fehlerhaftigkeit auf einem Umstand, den der Anbieter oder der Energieberater zu vertreten hat, erfolgt die Neuausstellung kostenfrei. Beruht sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers, trägt der Nutzer die Kosten der Neuausstellung einschließlich der Gebühr für eine neue Registriernummer.
(11) Verwendungsverbot bei fehlerhaften Ausweisen.Stellt sich nach Ausstellung heraus, dass ein Energieausweis auf unzutreffenden Angaben beruht, unterrichtet der Anbieter den Nutzer. Der Nutzer ist verpflichtet, einen solchen Energieausweis nicht weiter zu verwenden, insbesondere nicht in Immobilienanzeigen sowie nicht gegenüber Kauf- oder Mietinteressenten. Der Anbieter ist berechtigt, die auf dem betroffenen Ausweis beruhenden Pflichtangaben aus der Anzeige zu entfernen oder die Anzeige bis zur Klärung zu deaktivieren. Die Zahlungspflicht des Nutzers für die Vermarktungsleistung bleibt hiervon unberührt.
(12) Datenübermittlung. Die zur Erstellung erforderlichen Daten werden an den ausstellenden Energieberater übermittelt. Dieser verarbeitet sie zur Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten als Aussteller in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit und ist berechtigt, den Nutzer im Rahmen der Auftragsbearbeitung unmittelbar zu kontaktieren, soweit dies zur Klärung ausstellungsrelevanter Fragen erforderlich ist. Die für die Registrierung erforderlichen Daten werden an die GEG-Registrierstelle des DIBt übermittelt. Im Übrigen gilt Ziff. 15.
(13) Freistellung. Nimmt ein Dritter — insbesondere ein Kauf- oder Mietinteressent, ein Erwerber oder eine Behörde — den Anbieter oder den ausstellenden Energieberater wegen eines Energieausweises in Anspruch, der auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers beruht, stellt der Nutzer den Anbieter und den Energieberater von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen nach Ziff. 10 bleibt unberührt.
6. Preise, Zahlungsmodalitäten und Abrechnung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite ausgewiesenen Preise und Leistungen. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die Vermarktungsleistung wird als laufendes Abonnement (im Folgenden „Abo") erbracht. Mit Buchung wählt der Nutzer einen Abrechnungszeitraum (z. B. 14 Tage, 1 Monat, 2 Monate oder 3 Monate). Der gewählte Abrechnungszeitraum bestimmt den Preis und die Dauer der jeweiligen Abrechnungsperiode.
(3) Erste Abrechnungsperiode. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Der Nutzer kann aus den auf der Webseite angegebenen Zahlungsoptionen wählen. Die Anzeige wird erst veröffentlicht, wenn der Betrag für die erste Abrechnungsperiode vollständig auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist. Dies gilt auch dann, wenn dem Nutzer eine Zahlung auf Rechnung gewährt wurde; in diesem Fall prüft der Anbieter den Zahlungseingang vor der Freischaltung. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der vollständigen Zahlung auf dem Konto des Anbieters.
(4) Verlängerung. Sofern der Nutzer das Abo nicht zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigt (vgl. Ziff. 7), verlängert sich das Abo automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum derselben Länge. Der Anbieter wird dem Nutzer den Abrechnungsbetrag der Folgeperiode rechtzeitig vor deren Beginn in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Erhöht der Anbieter den Preis für die Folgeperiode, teilt er dies mindestens vier (4) Wochen vor Beginn der Folgeperiode in Textform mit; der Nutzer kann das Abo in diesem Fall bis zum Beginn der Folgeperiode kündigen.
(5) Zahlung der Folgeperioden. Wurde dem Nutzer eine Zahlung auf Rechnung gewährt, ist der Betrag für die Folgeperiode innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
(6) Ausbleibende Zahlung. Geht die Zahlung für eine Folgeperiode nicht innerhalb der Frist nach Absatz 5 vollständig ein, ist der Anbieter berechtigt, die Anzeige zu deaktivieren (offline zu nehmen), bis die Zahlung vollständig eingegangen ist. Der Anbieter wird den Nutzer vor der Deaktivierung in Textform hierauf hinweisen. Die Vergütungspflicht für die bereits begonnene Abrechnungsperiode bleibt unberührt.
(7) Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Nutzer verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt nicht aus, dass der Anbieter weitere Verzugsschäden geltend macht.
7. Laufzeit, Kündigung und Kündigungsbutton
(1) Das Abo beginnt mit der Freischaltung der Anzeige durch den Anbieter und läuft jeweils für den vom Nutzer gewählten Abrechnungszeitraum. Es verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum derselben Länge, sofern der Nutzer nicht zuvor kündigt.
(2) Der Nutzer kann das Abo jederzeit kündigen. Die wirksame Kündigung beendet die automatische Verlängerung; die laufende und bereits bezahlte Abrechnungsperiode bleibt bis zu ihrem Ende bestehen, eine anteilige Rückerstattung für die noch verbleibende Laufzeit erfolgt nicht.
Beispiel 1: Der Nutzer bucht am 15.04. ein Abo mit einer Abrechnungsperiode von einem (1) Monat und bestätigt seine Kündigung am 05.05. Das Abo endet zum 15.05.
Beispiel 2: Der Nutzer bucht am 03.04. ein Abo mit einer Abrechnungsperiode von 14 Tagen und bestätigt seine Kündigung am 10.04. Das Abo endet zum 17.04.
(3) Die Kündigung kann jederzeit über das Nutzerkonto erfolgen oder über den dafür vorgesehenen Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen") unter https://123provisionsfrei.de/kuendigung. Der Kündigungsbutton ist ohne Login erreichbar; die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich. Die Kündigung gilt mit Eingang des ausgefüllten Formulars beim Anbieter als zugegangen. Aus Sicherheitsgründen senden wir anschließend eine E-Mail an die im Vertrag hinterlegte Adresse mit einem Bestätigungslink; diese Bestätigung dient ausschließlich der Identitätsverifikation und der Sicherstellung, dass die Kündigung von der vertragsführenden Person ausgeht. Sollte die Bestätigung ausbleiben, wird der Anbieter den Nutzer per E-Mail oder Telefon kontaktieren, bevor die Kündigung verworfen wird; in keinem Fall wird eine Kündigung allein deshalb abgelehnt, weil die E-Mail nicht innerhalb einer bestimmten Frist bestätigt wurde. Die Kündigung in Textform an [email protected]ist ebenfalls möglich.
(4) Der Anbieter wird dem Nutzer den Eingang und die Wirksamkeit der Kündigung unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
8. Verantwortlichkeit für Inhalte und Kommunikation mit Interessenten
(1) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller von ihm bereitgestellten Objektdaten, Bilder und sonstigen Inhalte, die als Grundlage der Vermarktung dienen. Es obliegt ihm, sicherzustellen, dass diese Inhalte rechtlich einwandfrei sind und keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder Rechte am eigenen Bild) verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
(2) Der Anbieter verarbeitet die vom Nutzer bereitgestellten Daten im Rahmen der Vermarktung — gegebenenfalls unter Einsatz von KI (vgl. Ziff. 11) — zu Exposés und Anzeigen und sonstigen Dienstleistungen. Der Anbieter prüft die vom Nutzer bereitgestellten Objektdaten nicht eigenständig auf Richtigkeit. Bei Kenntnis konkreter Rechtsverstöße wird der Anbieter unverzüglich tätig und die betreffenden Inhalte entfernen oder sperren.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Inhalte vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen und freizugeben sowie fehlerhafte oder unvollständige Angaben unverzüglich zu korrigieren und den Anbieter hierüber zu informieren.
(4) Die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte sind solche des Nutzers und nicht des Anbieters. Der Anbieter macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Daher liegt die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte bei der Person, die sie in die Datenbank eingestellt hat, und nicht beim Anbieter.
(5) Der Anbieter prüft die von Nutzern bereitgestellten Informationen, eingestellten Inhalte und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität der Nutzer und Interessenten grundsätzlich nicht eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Seriosität. Der Anbieter kann jedoch technische, automatisierte oder KI-gestützte Verfahren einsetzen, um Auffälligkeiten, Unplausibilitäten oder Anhaltspunkte für missbräuchliches Verhalten zu erkennen (Plausibilitätsprüfung). Eine solche Plausibilitätsprüfung stellt ausdrücklich keine Identitätsprüfung der Nutzer oder Interessenten dar; eine Identitätsprüfung erfolgt nur im Anwendungsbereich von Ziff. 15a (Identitätsprüfung bei Vermarktung zur Vermietung).
(6) Dies gilt auch für Anfragen und E-Mails, die über Partnerplattformen eingehen und vom Anbieter weitergeleitet werden. Der Nutzer und der jeweilige Interessent sind verpflichtet, die Richtigkeit der übermittelten Informationen sowie die Identität ihres jeweiligen Gegenübers eigenständig zu prüfen.
9. Nutzungsrechte
(1) Durch das Einstellen von Inhalten in die Plattform räumt der Nutzer dem Anbieter das nicht-exklusive und unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses und bis zur vollständigen Abwicklung zu verwenden, soweit dies für die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform sowie für die Veröffentlichung der Anzeigen auf den Partnerplattformen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und an Partnerplattformen, mobile Apps sowie Social-Media-Kanäle zum Zweck der Vermarktung der konkreten Immobilie des Nutzers zu übermitteln. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Vermarktung technisch, redaktionell oder KI-gestützt Anpassungen und Optimierungen an den Inhalten vorzunehmen, soweit der Sinngehalt der vom Nutzer bereitgestellten Objektdaten nicht verändert wird.
(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und vollständiger Abwicklung werden die Anzeigen von der Plattform entfernt. Auf Partnerplattformen können technisch bedingte Nachlaufzeiten bis zur vollständigen Entfernung der Anzeigen entstehen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Der Anbieter wird die Löschung bei den Partnerplattformen unverzüglich veranlassen.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
(4) Für das ADD-ON Energieausweis bestimmt sich der Umfang der geschuldeten Leistung nach Ziff. 1 und Ziff. 5a. Der Anbieter schuldet keine eigene fachliche Prüfung der vom Nutzer bereitgestellten Gebäude- und Verbrauchsdaten. Der Anbieter haftet ferner nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Nutzer unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
(5) Sofern Mängel an einer Leistung des Anbieters behebbar sind, besteht eine Schadensersatzpflicht des Anbieters für diese Mängel erst dann, wenn der Nutzer dem Anbieter die beanstandeten Mängel in Textform mitgeteilt hat und der Anbieter die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat. Dies gilt nicht, soweit die Nachbesserung unmöglich oder dem Nutzer unzumutbar ist, oder in Fällen des Absatzes (1).
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11. KI-generierte Inhalte — Transparenzhinweis und Prüfpflicht
(1) Die Plattform nutzt künstliche Intelligenz (KI) für die Erstellung von Exposé-Texten, Chatbot-Antworten, Email-Kategorisierung und Immobilienwertermittlung. KI-generierte Inhalte werden als solche gekennzeichnet. Der Nutzer wird vor der Interaktion mit dem Chatbot darauf hingewiesen, dass er mit einem KI-System kommuniziert.
(2) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-generierte Inhalte (insbesondere Exposé-Texte, Chatbot-Antworten und Wertindikationen) technologiebedingt Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten können („Halluzinationen").
(3) Für KI-generierte Freitexte übernimmt der Anbieter keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor der Verwendung gegenüber Dritten — insbesondere vor der Veröffentlichung als Immobilieninserat — eigenständig auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und freizugeben. Gibt der Nutzer KI-generierte Inhalte ohne vorherige Prüfung frei, geschieht dies in seiner Verantwortung. Die Haftung des Anbieters nach Ziff. 10 bleibt unberührt.
(5) Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben — insbesondere Energieausweis-Daten, Wohnflächenangaben und Preisangaben — werden nicht durch die KI generiert, sondern aus den vom Nutzer eingegebenen strukturierten Daten übernommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Pflichtangaben ist der Nutzer verantwortlich. Hat der Nutzer das ADD-ON Energieausweis gebucht, werden die energieausweisbezogenen Pflichtangaben aus dem bereitgestellten Energieausweis übernommen; die Verantwortlichkeiten richten sich nach Ziff. 5a. Der Nutzer bleibt verpflichtet, die übernommenen Angaben vor Veröffentlichung zu prüfen.
(6) Die Antworten des KI-Chatbots dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, enthalten sie keine Garantie, keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine sonstige rechtsverbindliche Zusicherung. Der Nutzer ist für die Konfiguration des Chatbots auf Basis der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich.
(7) Die KI-generierte Wertindikation kann erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen. Sie stellt kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB und keine Wertermittlung nach ImmoWertV dar. Der Nutzer darf die KI-Wertindikation nicht als alleinige Grundlage für Vermietungs-, Kauf-, Verkaufs- oder Finanzierungsentscheidungen heranziehen. Die KI-Wertindikation ist insbesondere nicht geeignet als Grundlage für Beleihungswertermittlung, Steuerliche Bewertung, Erbschafts- oder Scheidungsauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungsverfahren, Bilanzierung.
Für diese Zwecke ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB durch einen qualifizierten Sachverständigen erforderlich.
12. Verantwortlichkeit für Vermarktungsinhalte und Ansprüche Dritter
(1) Der Anbieter erbringt technische, organisatorische und unterstützende Vermarktungsleistungen. Soweit der Anbieter nicht ausdrücklich als Makler beauftragt ist, schuldet er weder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags noch die Vermittlung eines Vertrags im Sinne der §§ 652 ff. BGB. Der Anbieter wird nicht selbst Vertragspartei eines zwischen Nutzern und Interessenten geschlossenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrags.
(2) Die im Portal und auf Partnerplattformen veröffentlichten Anzeigen, Angebote, Informationen und Beschreibungen beruhen auf den vom Nutzer bereitgestellten Angaben. Soweit der Anbieter Inhalte technisch, redaktionell oder KI-gestützt aufbereitet, erfolgt dies auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Daten.
(3) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Nutzer bereitgestellten Angaben ist der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer hat sämtliche Inhalte vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen und freizugeben.
(4) Ansprüche Dritter, die auf unrichtigen, unvollständigen oder rechtswidrigen Angaben des Nutzers beruhen, sind vom Nutzer zu tragen. Der Nutzer stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen nach Ziff. 10 bleibt unberührt. Für Ansprüche im Zusammenhang mit dem ADD-ON Energieausweis gilt Ziff. 5a (13).
13. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)
(1) Sofern dem Nutzer als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die Informationen zum Widerrufsrecht in der gesonderten Widerrufsbelehrung unter https://123provisionsfrei.de/widerrufsbelehrung.
(2) Verlangt der Nutzer als Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung einer Leistung des Anbieters — einschließlich der ADD-ONs, insbesondere des ADD-ONs Energieausweis — bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 357 Abs. 8 BGB. Voraussetzung ist, dass der Nutzer dieses Verlangen ausdrücklich erklärt hat und über sein Widerrufsrecht sowie die Wertersatzpflicht ordnungsgemäß belehrt wurde.
(3) Für das ADD-ON Energieausweis gilt: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
14. Beschwerdemanagement
Unter [email protected]steht ein Support-Service für Anfragen und Anliegen zur Verfügung. Für Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform oder den angebotenen Services wird ein internes Beschwerdemanagement bereitgestellt, das über die genannte Kontaktadresse erreichbar ist.
15. Datenschutz
Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden, abrufbar unter: https://123provisionsfrei.de/datenschutz.
15a. Identitätsprüfung bei Vermarktung zur Vermietung
(1) Voraussetzung für die Vermarktung einer Immobilie zur Vermietung über 123provisionsfrei ist eine erfolgreiche Identitätsprüfung des Eigentümers bzw. der zur Vermarktung berechtigten Person. Die Prüfung erfolgt über den Dienst Stripe Identity der Stripe Payments Europe, Limited, Irland.
(2) Hierzu sind ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) sowie eine Selfie-/Liveness-Aufnahme bereitzustellen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
(3) Die Freigabe Ihres Accounts zur Vermarktung erfolgt vollautomatisiert auf Grundlage des Stripe-Verifizierungsergebnisses. Eine Vermarktung der Immobilie ist erst nach erfolgreicher Verifizierung möglich. Wird die Verifizierung nicht erfolgreich abgeschlossen oder verweigert, behalten wir uns vor, die Vermarktung nicht freizugeben oder bereits freigegebene Vermarktungen zu pausieren.
(4) Sie haben das Recht, gegen die automatisierte Entscheidung Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung durch eine natürliche Person zu verlangen. Wenden Sie sich hierzu an [email protected].
(5) Wir behalten uns vor, eine erneute Identitätsprüfung zu verlangen, sofern begründete Zweifel an der Identität der Person bestehen oder sich Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Plattform ergeben.
(6) Für die Vermarktung einer Immobilie zum Verkauf gelten die vorstehenden Absätze nicht.
16. Schlussbestimmungen
(1) Für Verträge zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten der Sitz des Anbieters. Das Recht des Anbieters, an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen, bleibt davon unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.